Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) schreibt vor, dass bestimmte Tätigkeiten an Heizöltanks inklusive aller Rohrleitungen und Sicherheitseinrichtungen, nur von Betrieben durchgeführt werden dürfen, die eine besondere Qualifikation nachweisen können. Sie nennen sich „Fachbetriebe nach Wasserrecht“ oder auch „Fachbetrieb nach AwSV“.
Seit Inkrafttreten der AwSV am 1. August 2017 greift diese Fachbetriebspflicht bundeseinheitlich bei Arbeiten, beispielsweise Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung oder Stilllegung, an einem Heizöltank mit einem Volumen von mehr als 1.000 Litern. Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen unterliegt auch der Ölkessel der Fachbetriebspflicht.