Heizöl-Kostenerstattung

Die Bundesregierung entlastete Privathaushalte, die im Jahr 2022 besonders hohe Brennstoffkosten hatten. Wer mehr als das Doppelte für Heizöl-, Flüssiggas-, Brikett- oder Pelletrechnung im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt zahlen musste, hatte Anrecht auf eine anteilige Erstattung der Heizölkosten in Höhe von maximal 2.000 Euro. Voraussetzung war, dass die Brennstoffrechnung im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 erstellt wurde. Zuständig für die Auszahlung waren die Bundesländer.

Der Zuschuss konnte bis zum 20.10.2023 beantragt werden. Weitere Details zum Nachlesen finden Sie über unser Online-Tool.

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