Wer seine Heizung modernisiert, kann dank staatlicher Zuschussprogramme unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen
Holen Sie mehr aus Ihrer Heizung heraus
Für die Heizungsoptimierung können Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden. Auch bei Modernisierungen von Ölheizungen können Fördermittel z. B. für den erneuerbaren Anteil eines Hybridsystems beantragt werden.
Aktuelle Informationen dazu gibt es bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Alternativ: Setzten Sie die Handwerkskosten bei der Steuer an
Sie können einen Teil des Arbeitslohns des Fachhandwerkes als Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EstG) bei der Einkommenssteuer zum Abzug bringen.
Alternativ: Steuerermäßigung für die energetische Gebäudesanierung
§ 35c Einkommensteuergesetz (EStG) fördert energetische Maßnahmen an im Eigentum des Steuerpflichtigen stehenden und zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Für mindestens zehn Jahre alte Wohngebäude kann eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Anspruch genommen werden.
Zu solchen energetischen Maßnahmen gehört u.a. die Erneuerung der Heizungsanlage, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je sieben Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14.000 Euro und im übernächsten Kalenderjahr um sechs Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 12.000 Euro für das begünstigte Objekt gemindert werden.
Die Steuerermäßigung ist eine Alternative zu anderen staatlichen Zuschüssen. Sie kann nicht zusätzlich zu einem Zuschuss oder Förderkredit genutzt werden.