Klimaneutralität spätestens 2045. Das Ziel steht fest. Um es auch im Gebäudebereich zu erreichen, wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, überarbeitet. Seit Beginn des Jahres 2024 gelten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer neue Bestimmungen. Die seit dem 1. Januar 2024 gültigen gesetzlichen Vorgaben rund um die Ölheizung haben wir für Sie zusammengefasst.
Sicher ist: Die Heizungen müssen in der Regel aus gesetzlichen Gründen nicht ausgebaut werden. Sowohl Öl-Brennwert- als auch Niedertemperaturkessel und die dazugehörigen Brennstoffe können wie gewohnt weiter genutzt werden. Und auch zukünftig ist der Einbau neuer Heizungen für flüssige Brennstoffe möglich. Allerdings müssen neu installierte Anlagen anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Die Anforderung kann auf verschiedenen Wegen erfüllt werden: So kommen flüssige Energieträger, sogenannte „Green Fuels“, als alleinige Erfüllungsoption oder auch Hybridsysteme, eine Kombination mit anderen erneuerbaren Energien, in Betracht. Die dringlichsten Fragen haben wir für Sie beantwortet.