Jeder funktionstüchtige Öltank hat eine Entnahmeeinrichtung, die das Heizöl aus dem Tank entnimmt und in die Ölleitung führt. Die Entnahmearmatur sitzt auf dem sogenannten Tankscheitel oberhalb des maximal zulässigen Füllstands. Sie muss zur Ölleitung absperrbar sein. Die erforderliche Absperreinrichtung ist entweder in die Entnahmearmatur integriert oder als separates Bauteil nachfolgend installiert.
Die Entnahmeleitung kann ein Kunststoffschlauch oder ein Rohr aus Metall oder Kunststoff sein. Die Saugöffnung der Entnahmeleitung sollte mindestens 50 bis 100 Millimeter Abstand zum Tankboden haben, damit die dort möglicherweise abgelagerten Alterungsprodukte des Heizöls nicht angesaugt werden. Eine schwimmende Entnahmeleitung verhindert das, da sie das Heizöl immer aus dem oberen Bereich entnimmt. Bei Erdtanks ist eine schwimmende Entnahme nicht zulässig.
Bei werksgefertigten Batterietanks wird die Entnahmeeinrichtung als Zubehör mitgeliefert. So ist eine gleichmäßige Entnahme aus allen Batterietanks sichergestellt.