Die Prüfpflichten für die Lagerung von Heizöl EL – also den Heizöltank – werden in der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) geregelt. Diese Verordnung ist seit dem 1. August 2017 bundesweit gültig. Es sind sowohl einmalige als auch wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige vorgeschrieben. Ob und welche Prüfungen erforderlich sind, hängt von folgenden Eigenschaften der Anlage ab:
- Lagervolumen/Größe des Heizöltanks
- Standort der Anlage (oberirdisch/unterirdisch oder innerhalb/außerhalb von Schutzgebieten)
Der Betreiber ist für seine Tankanlage verantwortlich. Er muss regelmäßig schauen, ob die Anlage in Ordnung ist. Sollte die Anlage wiederkehrend prüfpflichtig sein, ist er dafür verantwortlich, rechtzeitig einen Sachverständigen zur Überprüfung der Anlage zu beauftragen.
Wenn die Tankanlage mehr als 1.000 Liter Heizöl fasst, sollte der Betreiber für sämtliche Arbeiten einen Fachbetrieb nach Wasserrecht beauftragen. Ein zertifizierter Fachbetrieb ist verpflichtet vor Beginn der Arbeiten seine Fachbetriebsqualifikation nachzuweisen. Im Zweifel nachfragen.
Für wen gilt die „Wiederkehrende Prüfpflicht für Heizöltanks“?
Die wiederkehrende Prüfpflicht gilt für alle Besitzer von:
- allen unterirdischen Tanks
- oberirdischen Anlagen größer als 1.000 Liter in Schutzgebieten
- allen Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen
Prüfpflicht für Anlagen AUSSERHALB von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten
Ob eine Anlage im Wasserschutz- oder Überschwemmungs-Gebiet liegt, kann bei der zuständigen Behörde erfragt werden.
Ein oberirdischer Öltank wird in Räumen aufgestellt, dazu zählt auch der Keller.
Ein Öltank gilt als unterirdisch, wenn er ganz oder teilweise im Erdreich eingebettet ist.
Prüfpflicht für Anlagen INNERHALB von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten
Ob eine Anlage im Wasserschutz- oder Überschwemmungs-Gebiet liegt, kann bei der zuständigen Behörde erfragt werden.
Ein oberirdischer Öltank wird in Räumen aufgestellt, dazu zählt auch der Keller.
Ein Öltank gilt als unterirdisch, wenn er ganz oder teilweise im Erdreich eingebettet ist.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit November 2020 ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzes im Gebäudebereich.
EWärmeG Baden-Württemberg
Sobald eine zentrale Heizungsanlage getauscht wird, müssen laut Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) erneuerbare Energien eingekoppelt werden.
Hamburgisches Klimaschutzgesetz
Das Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) regelt die Einbindung erneuerbarer Energie bei einer Heizungsmodernisierung.