Aktuelle Informationen rund um die Ölheizung

Die Bundesregierung hat das maßgeblich für die Modernisierung von Heizungen  verantwortliche Gesetz überarbeitet. Das Gebäudeenergiegesetz wurde am 08.09.2023 vom Bundestag beschlossen. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 01. Januar 2024 Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Grundsätzlich gilt, dass  bestehende Geräte wie bisher betrieben werden können. Auch der Einbau neuer Heizkessel für flüssige Energieträger soll nach diesem Entwurf möglich sein, wobei nach einer Übergangsfrist sukzessive erneuerbare Energien anteilig einzubinden sind.

Kann ich noch mit Öl heizen – das sollten Sie jetzt wissen.

Klimaneutralität spätestens 2045. Das Ziel steht fest. Um es auch im Gebäudebereich zu erreichen, wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, überarbeitet. Seit Beginn des Jahres 2024 gelten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer neue Bestimmungen. Die seit dem 1. Januar 2024 gültigen gesetzlichen Vorgaben rund um die Ölheizung haben wir für Sie zusammengefasst.

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Grüne Moleküle für eine klimaschonende Wärmeversorgung

Die Wärmewende gelingt nur, wenn wir alle Technologien nutzen. Nicht jedes Gebäude ist im heutigen Zustand uneingeschränkt für eine Wärmepumpe geeignet, nicht jede Situation lässt einen größeren Umbau mit Einbau von beispielsweise einer Holzheizung zu. Doch auch für diese Häuser muss es Lösungen geben – wie sieht also die Zukunftsperspektive aus? Dazu Dr. Ernst-Moritz Bellingen, Leiter Wärmemarkt bei en2x.
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Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG)

In Baden-Württemberg gilt mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Gebäudebestand. Das EWärmeG greift, sobald in Bestandsgebäuden die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird. Dann müssen mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Erfüllungsmöglichkeiten für das EWärmeG

Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)

In Hamburg müssen bei einer Heizungsmodernisierung ab dem 01. Juli 2021 – unabhängig vom eingesetzten Energieträger – in Gebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies ist zum Beispiel durch die Einbindung von Solarthermie möglich oder den Einsatz eines Heizöls mit einem Anteil flüssiger Biomasse in Höhe von 15 Prozent.
Näheres zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz

Praxisbeispiele

Eine neue Heizungsanlage, ein neuer Tank oder auch eine neue Brennstoffkombination – Modernisierungen zeigen, wie auch Gebäude mit einer Ölheizung die Energiewende schaffen können.
Zu den Praxisbeispielen

Green Fuels Ready Label

Green Fuels sind eine gute Option, um mit einem Brennwertgerät in eine klimafreundliche Zukunft zu starten. Das Label bietet Orientierung bei der Auswahl einer zukunftsfitten Brennwertheizung oder Tankanlage.
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