Die gesetzlichen Regelungen zum Umweltschutz haben sich im August 2017 durch das Inkrafttreten der AwSV geändert. Wenn Sie Fragen zu den Änderungen haben, können Sie ihre zuständige Behörde direkt ansprechen. Diese gibt unter anderem Auskunft, ob Ihre Heizölanlage in einem Überschwemmungsgebiet oder Schutzgebiet liegt und ob sich daraus geänderte Anforderungen ergeben.
Übersicht zuständiger Behörden zu Heizölverbraucheranlagen
Baden-Württemberg
Wasserbehörden bei den Stadt- und Landkreisen
Bayern
Kreisverwaltungsbehörden oder die Großen Kreisstädte
Berlin
Umweltämter der Bezirke
Brandenburg
Landkreise und kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörde)
Bremen
Stadtgemeinde Bremen: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Stadtgemeinde Bremerhaven: Umweltschutzamt Bremerhaven
Hamburg
Bezirksämter als Wasserbehörden
Hessen
Landkreise und Magistrate der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreise und kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörde) und StALU Vorpommern
Niedersachsen
Kreise und kreisfreie Städte (untere Wasserbehörden)
Nordrhein-Westfalen
Kreise und kreisfreien Städte als untere Umweltschutzbehörden
Rheinland-Pfalz
Untere Wasserbehörde: Kreis- und Stadtverwaltungen
Saarland
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Sachsen
Landkreise und kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörde)
Sachsen-Anhalt
Landkreise und kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörde)
Schleswig-Holstein
Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte (untere Wasserbehörden)
Thüringen
Landkreise und kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörde)