Anfang 2018 ist das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft getreten, das teilweise auch Ölheizungsbesitzer betrifft. Neben der Kategorie „Überschwemmungsgebiet“ gibt es – jetzt neu – die Kategorie „Risikogebiet“. Darüber, ob ein Standort in einem Überschwemmungsgebiet oder in einem Risikogebiet liegt, kann die zuständige Behörde Auskunft geben.
Als Überschwemmungsgebiete gelten in der Regel Gebiete zwischen Gewässer und Deich (Hochwasserschutzeinrichtung). Zu den Risikogebieten zählen Gebiete hinter dem Deich, die im Falle eines Extrem-Hochwassers überflutet werden. Diese Risikogebiete werden durch sogenannte Gefahrenkarten ausgewiesen, die von den Bundesländern erstellt werden. In einigen Bundesländern ist die Aufstellung dieser Gefahrenkarten noch nicht abgeschlossen.