Was müssen Hausbesitzer rund um ihre Ölheizung und Tankanlage beachten? Welche Regeln gelten auf Bundes- oder Landesebene? Wir haben hier die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Regeln zusammengestellt:
Gesetze, Verordnungen und Regeln rund um die Ölheizung und den Tank
Auf dieser Seite finden Sie Gesetze und Verordnungen
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Es ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzes im Gebäudebereich. Das novellierte GEG, wurde am September 2023 beschlossen und gilt ab dem 01. Januar 2024 für Gebäude in Deutschland.
Alle Infos zum GEG
Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG)
In Baden-Württemberg gilt mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Gebäudebestand. Das EWärmeG greift, sobald in Bestandsgebäuden die zentrale Heizungsanlage ausgetauscht wird. Dann müssen mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Erfüllungsmöglichkeiten für das EWärmeG
Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)
In Hamburg müssen bei einer Heizungsmodernisierung ab dem 01. Juli 2021 – unabhängig vom eingesetzten Energieträger – in Gebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies ist zum Beispiel durch die Einbindung von Solarthermie möglich oder den Einsatz eines Heizöls mit einem Anteil flüssiger Biomasse in Höhe von 15 Prozent. Aktuell befindet sich das Hamburgische Klimaschutzgesetz in Überarbeitung, es ist mit einer Verschärfung der Vorgaben zu rechnen.
Näheres zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz
Wann kommt der Schornsteinfeger: KüO und BImSchV
Die Verantwortung für die fristgerechte Kontrolle der Heizungsanlage liegt beim Hauseigentümer. Wie oft der Schornsteinfeger kommen muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Lesen Sie hier, welche Regelung für Sie gilt.
Wie oft kommt der Schornsteinfeger?
Lagerung von wassergefährdenden Stoffen nach AwSV
Die Prüfpflichten für die Lagerung von Heizöl werden in der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) geregelt. Je nach Größe und Standort eines Heizöltanks sind einmalige oder wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige vorgeschrieben.
Was gilt für Ihren Tank?
Fachbetriebspflicht
Das Wasserrecht schreibt vor, dass bestimmte Tätigkeiten an Heizöltanks nur von Betrieben durchgeführt werden dürfen, die eine besondere Qualifikation nachweisen können. Sie nennen sich „Fachbetriebe nach Wasserrecht“. Lesen Sie hier, welche Aufgaben betroffen sind, und wie Sie die Betriebe erkennen können.
Alles zur Fachbetriebspflicht
Gewässerschutz: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“
In der „Technischen Regel wassergefähredener Stoffe (TRwS) 791“ wird unter anderem das Befüllen von Tanks durch den Tankwagenfahrer beschrieben. Handwerker finden dort ebenfalls relevante Anforderungen und auch der Ölheizungsbetreiber steht in der Pflicht.
Was müssen Tankwagenfahrer, Fachhandwerker und Verbraucher beachten?
Brandschutz: Feuerungsverordnungen (FeuV) der Bundesländer für Lagerraum und Tankaufstellung
Die Feuerungsverordnungen der Bundesländer beschäftigt sich überwiegend mit Regelungen für Feuerstätten und Abgasanlagen, also Schornsteine, Abgasleitungen und Verbindungsstücke. Sie werden von den Bundesländern vorgegeben.
Zur FeuV für Ihr Bundesland
Hochwasserschutz: Hochwasserschutzgesetz II
Seit dem 5. Januar 2018 gilt das Hochwasserschutzgesetz II, das für Ölheizungsbesitzer einige Änderungen enthält: Neben sogenannten Überschwemmungsgebieten gibt es jetzt auch Risikogebiete. Je nachdem, in welchem Gebiet sich die Ölheizung befindet, gelten unterschiedliche Vorschriften.
Wissenswertes zum Hochwasserschutzgesetz