Feuerungsverordnungen (FeuV) für Lagerraum und Tank

Feuerungsverordnungen (FeuV) für Lagerraum und Tank
Die Feuerungsverordnungen (FeuV) der Bundesländer beschäftigen sich überwiegend mit Feuerstätten und Abgasanlagen, also Schornsteinen, Abgasleitungen und Verbindungsstücken.

Weitere Regelungen betreffen die Lagerung von Brennstoffen in Gebäuden. Dabei wird zwischen der Lagerung in einem Aufstell- und einem Brennstofflagerraum unterschieden:

  • Bei einem maximalen Lagervolumen von 5.000 Litern Heizöl ist die Lagerung in einem Aufstellraum zusammen mit der Feuerstätte zugelassen.
  • Bei einem Lagervolumen, das größer als 5.000 und kleiner als 100.000 Liter ist, muss der Brennstoff in einem gesonderten Lagerraum bevorratet werden, in dem keine Feuerstätte zugelassen ist.
Die Anforderungen der Feuerungsverordnungen für jedes Bundesland finden Sie unten zum Download. Die Anforderungen für den Aufstell- und den Brennstoff-Lagerraum sind jeweils grafisch dargestellt.

Was Besitzer von Ölanlagen wissen müssen

Die Regelungen der Feuerungsverordnung (FeuV) legen fest, wie unter anderem Heizung, Tank und die zugehörigen Leitungen verlegt und aufgestellt sein müssen. Der Schornsteinfeger kontrolliert die Einhaltung der FeuV.

Fachwissen: die Anforderungen der Muster-Feuerungsverordnung an die Ölleitung

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